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COVICA – Das Register für Krebspatient*innen mit SARS-CoV-2-Infektion in Schleswig-Holstein

Dienstag, 22. Juni 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studienteams,

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen ein schleswig-holsteinweites Register für Krebspatienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion etablieren zu können.

Ziel

Um kurzfristig Strategien für eine gezielte Risikoabwägung und -minimierung für Patienten mit Krebserkrankungen zu implementieren, wird mit Hilfe eines landesweiten Registers die Frage beantwortet, wie sich die SARS-CoV-2 Pandemie auf diese Risikogruppe auswirkt.

Dabei stehen für uns die folgenden Fragen im Mittelpunkt:

  • Welchen Einfluss hat die SARS-CoV-2-Pandemie auf die leitliniengerechten onkologische Therapie?

  • Hat die SARS-CoV-2-Pandemie Therapieunterbrechungen und -verzögerungen zur Folge?

  • Weisen Patient*innen mit Krebserkrankungen ein höheres Risiko auf, an Covid-19 zu erkranken und schwere Verläufe zu entwickeln?

  • Wie wirken sich systemische Therapien auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 aus?

  • Welche Auswirkungen hat eine SARS-CoV-2-Infektion auf die Lebensqualität von Krebspatient*innen?

Einschlusskriterien/ Ausschlusskriterien

Eingeschlossen werden können:

Alle Patient*innen, die aktuell an Krebs erkrankt sind und
≥ 18 Jahre alt sind
Eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion haben

oder

Alle Patient*innen ≥ 18 Jahre, die in den vergangenen 5 Jahren eine Krebserkrankung hatten und eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion haben

Ausgeschlossen sind:

Alle Patient*innen in rezidivfreier Nachsorge > 5 Jahre nach ED eines Malignoms, ICD-10 C.44 (z.B. Basalzell-Ca), D-Codes, (In Situ-Tumore)

Alle Patient*innen < 18 Jahren

Ablauf

Wenn Sie Patient*innen mit Krebserkrankungen behandeln, würden wir Ihnen gern für Ihre Patient*innen Informationsschreiben sowie Einwilligungsunterlagen inkl. frankiertem Rücksendeumschlag zukommen lassen. Sollte ein*e Patient*in einen positiven SARS-CoV-2-PCR-Test haben, würden wir Sie bitten, die Informations- und Einwilligungsunterlagen an den/die Patienten/in weiterzugeben. Im Falle einer Teilnahme bitten wir die Patient*innen Sie von der Schweigepflicht zu entbinden, sodass wir basale medizinische Daten zur hämatologischen oder onkologischen Grunderkrankung, den aktuellen Therapien, Begleiterkrankungen sowie zum Verlauf der SARS-CoV-2-Infektion von Ihnen, v.a. in Form von Arztbriefen, abfragen dürfen. Die Abfrage bei Ihnen ist zu den Zeitpunkten 0, 6 und 12 Monate nach der Diagnose der SARS-CoV-2-Infektion geplant. Es können aber auch retrospektiv Patienten erfasst werden. 

Gleichzeitig bekommen die Patient*innen einen kurzen Fragenbogen zur Lebensqualität sowie zu Auswirkungen der Infektion auf die Krebstherapie zu drei Zeitpunkten (0, 6 und 12 Monate) nach der Diagnose der COVID-19-Infektion zugeschickt.

Ergänzend ist zudem eine Abfrage von Daten aus dem Schleswig-Holsteinischen Krebsregister vorgesehen.

Auswertung

Die Auswertung erfolgt durch das UCCSH.

Kontaktdaten

Bei Interesse an einer Kooperation oder Rückfragen melden Sie sich gern bei uns unter der E-Mail-Adresse Covid.Krebs.Luebeck@uksh.de oder der Telefonnummer 0451 500-44151. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen das Informationsmaterial zuzusenden, oder Ihre Fragen zu beantworten.  

Wir freuen uns auf Ihre Kooperation und die Teilnahme Ihrer Patient*innen.