Aktuelles_Presse_1240x400

COVID-19 Schutzimpfung bei Patienten*innen mit aktiver Krebserkrankung

Montag, 15. Februar 2021

Im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie besteht eine besondere Gefährdung von Patienten*innen mit aktiver Krebserkrankung. Eine COVID-19 Erkrankung ist bei Patienten*innen mit Krebserkrankung in allen Altersgruppen mit einem erhöhten Risiko schwerer Verläufe assoziiert. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint die Impfung daher für Krebspatient*innen sinnvoll, insbesondere bei aktiver Erkrankung.

In der aktuellen Priorisierung für den Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung werden Krebspatient*innen in ihrer Gesamtheit nun in der zweiten Stufe, d.h. mit „hoher“ Priorität berücksichtigt. Das heißt, eine Impfung ist für Patient*innen mit Krebserkrankungen möglich und wird grundsätzlich auch empfohlen. Das Vorgehen im Hinblick auf eine COVID-19 Impfung sollte jedoch für Patient*innen mit Krebserkrankungen in jedem Einzelfall mit dem behandelnden Arzt gemeinsam geplant werden.

Wir sehen insbesondere eine hohe Priorität für Menschen mit Krebserkrankungen,  deren Erkrankung nicht vollständig rückgebildet ist oder deren Behandlung seit <5 Jahren abgeschlossen ist, sowie Patienten unter Behandlung (ausgenommen Patienten mit ausschließlich antihormoneller oder Strahlentherapie).

Zwei der zurzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe basieren auf der RNA-Technologie, einer ist ein so genannter Vektorimpfstoff. Sie sind alle drei als Totimpfstoffe zu werten und haben in großen Studien mit mehreren Tausend Proband*innen eine sehr gute Wirksamkeit gezeigt, die das Infektionsrisiko deutlich verringern konnte. Weitere Impfstoffe sind in der Zulassung/ Entwicklung. Generell gilt, dass es bisher keine eigene Auswertung über Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfstoffe bei Krebspatient*innen gibt.

Nach derzeitigem Wissen ist eine Behandlung mit Chemotherapie oder Immuntherapie in vielen Fällen keine Kontraindikation gegen eine Impfung. Es kann jedoch sein, dass Menschen mit einem geschwächten Immunsystem schlechter auf den Impfstoff ansprechen, das heißt nicht, dass die Impfung gefährlich für Sie ist, sondern die gewünschte Immunantwort nicht ausreichend sein könnte. Eine „künstliche Immunschwäche“ verursachen z.B. Anti-CD20 Antikörper. Daher wird ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen. In bestimmten Fällen, in denen eine Wartezeit nicht möglich ist, wird auch in solchen Situationen die Impfung empfohlen. Eine vorherige COVID-19-Infektion stellt ebenfalls keine Kontraindikation gegen eine Impfung dar.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich im Hinblick auf die COVID-19-Impfung! Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir keinen unmittelbaren Einfluss auf Impftermine haben.

Diese Info zum Download [pdf]