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Palliativstationen

Auf Palliativstationen werden vor allem Patientinnen und Patienten mit komplexen Problemen und zumeist fortgeschrittener Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung betreut, deren medizinische und / oder psychosoziale Situation eine intensive Begleitung durch ein spezialisiertes Team erfordert.

Die ganzheitliche Versorgung und umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen erfolgt durch ein spezialisiertes multiprofessionelles Team.

Die Aufnahme in den Palliativbereich dient in der Regel der kurzfristigen, zeitlich begrenzten Intervention mit folgenden Zielen:

  • Symptomlinderung

  • Verbesserung der Lebensqualität

  • anschließender, gut vorbereiteter Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung, beispielsweise in ein Hospiz

Um eine lückenlose Weiterversorgung zu Hause oder in nachfolgenden Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine enge Kooperation mit den lokalen Palliativnetzwerken, den SAPV-Teams, Hospizen und ambulanten Hospizdiensten unerlässlich.

Aufnahmekriterien der Palliativstation

Mögliche Aufnahmekriterien für Tumorpatienten auf einer Palliativstation sind:

  • Komplexe Symptom- oder Problembelastung

  • Aufwändige ärztliche oder pflegerische Versorgung

  • Überforderung oder Unsicherheit der häuslichen Versorgung

  • Fortgeschrittene, progrediente Tumor-Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die einer palliativmedizinischen Behandlung qualifizierter Palliativpflege bedarf.

  • Behandlung krankheitsbezogener Symptome anstatt Durchführung einer kausalen, kurativen Therapie.

  • Einverständnis durch die Patientinnen und Patienten

  • Lebensverlängernde Maßnahmen stehen nicht im Vordergrund

  • Planung einer Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung nach Besserung oder Stabilisierung der Beschwerden

  • Begleitung im Sterbeprozess, wenn eine würdevolle Begleitung auf einer Station oder zu Hause nicht möglich ist und ein Hospizplatz nicht schnell genug zur Verfügung steht.

Finanzierung der Palliativstation

Für die Finanzierung der Palliativstation kommen die gesetzlichen Krankenkassen auf. Der Patientin oder dem Patienten entstehen durch ihren oder seinen Aufenthalt keine zusätzlichen Kosten. Es ist lediglich die im Krankenhaus übliche Zuzahlung für stationäre Behandlung zu entrichten.

Die besondere Ausstattung der Palliativstationen kann dagegen nicht vom Klinikum allein getragen werden. Eine Finanzierung der gehobenen Ausstattung ist in der Regel nur durch Spenden von gemeinnützigen Vereinen und Privatpersonen möglich.

Unterschied zwischen Palliativstation und Hospiz

Bei der stationären Versorgung in Hospizen oder Palliativstationen gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede, z.B. hinsichtlich Zielen und Verweildauer. Oft kann durch die Behandlung auf der Palliativstation eine Stabilisierung des (Gesundheits-) Zustandes erreicht werden, so dass die Patientinnen und Patienten von der Palliativstation nach Hause oder in ein Hospiz entlassen werden können. Die Patientinnen und Patienten bleiben deshalb meist nur einige Tage bis wenige Wochen dort.

Einige Patientinnen und Patienten versterben auch auf der Palliativstation, wenn keine Stabilisierung erreicht werden kann oder wenn ein Hospizplatz nicht schnell genug zur Verfügung steht. In Hospizen dagegen werden schwerkranke Menschen oder Sterbende fast immer bis zum Lebensende begleitet, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Nur sehr selten gehen die Gäste eines Hospizes noch einmal nach Hause.