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Pflegende Angehörige

Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett.

Wir möchten Ihnen Tipps an die Hand geben, mit denen sich die Hürden zwischen Fürsorge und Überforderung besser meistern lassen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unsere onkologischen Fachpflegekräfte, unser Sozialdienst als auch das Patienteninformationszentrum ist beratend für Sie da.

  • Es gibt bei uns kostenlose Pflegekurse für Angehörige.

  • Es gibt Beratungsstellen, bei denen Sie sich Hilfe holen können.

  • Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, Sozialversicherung und Krankenkasse, die Sie in Anspruch nehmen können.

  • Sie können bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber diverse Zeiten beantragen, damit Sie sich auf die neue Pflegesituation mit Ihrer oder Ihrem Angehörigen einstellen können.

  • Selbstfürsorge ist wichtig.

Pflegekurse für Angehörige und Interessierte im UCCSH

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, entscheiden sich viele Familien, diese Pflege zu Hause ganz oder zum Teil zu übernehmen. Um Sie bei dieser häuslichen Pflege zu unterstützen, bietet das Patienteninformationszentrum im UCCSH Kurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Diese Kurse werden in Zusammenarbeit mit der UKSH Akademie und der Pflegekasse von AOK NordWest durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit.

In verschiedenen Pflegekursen werden allgemeine Grundlagen und spezielle Pflegehandlungen vermittelt und unter Anleitung praktisch eingeübt.

Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

  • Mobilisation und Transfer

  • Körperschonende Pflegetechniken

  • Kennenlernen von Hilfsmitteln

  • Vermeidung von Stürzen und Druckgeschwüren

  • Ernährung

  • Harn- und Stuhlinkontinenz

  • Demenz

  • Gemeinsamer Austausch

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ganz konkrete Alltagssituationen besprechen, üben und sich austauschen.

Termine und weitere Informationen zu den Pflegekursen:

Beratungsstellen

Beratung durch den Kliniksozialdienst im UCCSH

Beratung im Pflegestützpunkt 

Pflegestützpunkte sind öffentliche Beratungsstellen, die es inzwischen in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein gibt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie individuell, neutral und kostenfrei. Sie informieren zu allen Pflegethemen wie die Beantragung von Leistungen und Unterstützungsangebote. Eine Beratung kann im Pflegestützpunkt selber oder am Telefon stattfinden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Pflegestützpunkte

Beratung bei Ihrer Pflegekasse

Sie haben einen Anspruch darauf, sich kostenlos bei Ihrer Pflegekasse beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen geben Ihnen gern Auskünfte über Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Sie Pflege oder Betreuung benötigen. Dabei werden auch Ihre individuellen Wünsche und Vorlieben beachtet, damit Sie eine möglichst persönliche Beratung erhalten.

Die Pflegekasse finden Sie bei Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie einfach nach einem Beratungsgespräch.

Beratung durch die Aufsichtsbehörde

Wenn man „Aufsichtsbehörde“ hört, denkt man meist zuerst an Qualitätskontrolle. Doch die Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich Pflege sind nicht nur für die sogenannte „Heimüberwachung“ zuständig. Sie beraten Sie kostenlos auch über Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Zur Liste von Aufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein

Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Pflegende Angehörige erhalten unter der Nummer 030-20179131 Expertenrat beim Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anonyme und vertrauliche Beratung.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit

Dieses gibt unter der Telefonnummer 030-340 60 66-02 Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Finanzielle Hilfen

Viele pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden und viele Angehörige möchten sich auch um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern, ohne dabei auf Leistungen der sozialen Absicherung verzichten zu müssen.

Pflegepersonen haben daher Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung.

Seit dem 1. Januar 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson und kann Leistungen zur sozialen Sicherung von der Pflegeversicherung erhalten.

Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart (nur Pflegegeld, nur Bezug von ambulanten Pflegesachleistungen oder Bezug der Kombinationsleistung).

Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.

Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Die Pflegepersonen haben damit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium  

Weitere finanzielle Hilfen:

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten von ärztlich verordneter Behandlungspflege. Dazu gehören zum Beispiel das Stellen und die Verabreichung von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen u.v.a.m.

Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe zur Pflege. Fragen Sie nach möglichen Leistungen und Unterstützung.

Darüber hinaus ermöglicht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis der oder des Erkrankten das Recht auf bestimmte Vergünstigungen, wie zum Beispiel die freie Fahrt für Begleitpersonen in Bus, Bahn oder Taxi.

Familienpflegezeit

Beschäftigte, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen, können ihre wöchentliche Arbeitszeit für die maximale Dauer von 2 Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Hierauf haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch.

Einzelheiten erfahren Sie unter: Familienpflegezeit.

Auch hier besteht die Möglichkeit, den Lohnverlust über ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auszugleichen.

Spezielle Internetseiten für pflegende Angehörige

Auf sich selbst achten

Nehmen Sie sich jeden Tag etwas Zeit für sich.

Vielleicht ist es die Ruhe, ein Buch zu lesen, die frische Luft, die Sie beim Spazierengehen atmen, oder die Freundinnen und Freunde, vielleicht einen Film anzuschauen. Was auch immer es ist, nehmen Sie sich Zeit zum Aufladen, damit Sie die Energie haben, sich auch über einen längeren Zeitraum um Ihren geliebten Menschen zu kümmern. Eine Krebsbehandlung ist meist kein Kurzstreckenlauf, sondern eher Langstrecke bis Marathon.

Bitten Sie darum, dass Ihr Arbeitsplan angepasst wird.

Wenn Sie mehr für die Erkrankte oder den Erkrankten da sein müssen oder wollen, können Sie möglicherweise gemeinsam mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitsplan und/oder Ihre Arbeitsbelastung entsprechend anpassen. Fragen Sie, ob Ihr Unternehmen durch Sonderurlaub, Pflegetage oder Maßnahmen oder Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, die hilfreich sein können.

Planen Sie gesunde Mahlzeiten.

Ein wenig Planung kann viel bewirken, wenn es um eine gesunde Ernährung geht. Versuchen Sie also, die Mahlzeiten im Voraus zuzubereiten. Wenn Sie und Ihre Liebsten zu einem langen Tag voller Termine aufbrechen, kann es hilfreich sein, ein Sandwich, einen Salat oder Snacks einzupacken, um Ihre Energie aufrechtzuerhalten.

Bleiben Sie aktiv.

Jede Art von Bewegung und Sport kann Ihnen helfen, gesund zu bleiben. Spazierengehen, Wandern, Schwimmen und Radfahren sind gute Möglichkeiten. Wählen Sie etwas aus, das für Sie funktioniert. Auch Gartenarbeit oder Putzen können dazu zählen. Finden Sie 15 bis 30 Minuten pro Tag, um aktiv in Bewegung zu sein.

Versuchen Sie, gut zu schlafen.

Wenn Sie Probleme haben, die Nacht durchzuschlafen, können kurze Nickerchen tagsüber Ihnen helfen, sich zu erholen. Versuchen Sie, vor dem Schlafengehen Atemübungen zu machen oder leise Musik zu hören, damit Sie besser einschlafen können. Mehr zu einer gesunden Schlafhygiene finden Sie hier.

Haben Sie keine Angst zu delegieren.

Wenn Sie sich überfordert fühlen, bitten Sie Familie, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Kolleginnen und Kollegen um Hilfe. Einige Leute werden nein sagen, und das ist auch in Ordnung. Aber viele werden immer wieder Ja sagen und Sie unterstützen wollen. Denken Sie an Aufgaben, die Ihre Zeit in Anspruch nehmen, aber nicht viel Erklärung erfordern, wie zum Beispiel Wäsche waschen oder Lebensmitteleinkauf. Oder lassen Sie sich einfach hin und wieder von Freundinnen oder Freunden bekochen, wenn die oder der Erkrankte in stationärer Behandlung ist.

Wenn Sie sich überfordert fühlen, sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig die Initiative ergreifen und auf andere zugehen. Auch hierbei ganz nach dem Motto: „Fragen kostet nichts!“

Denn in Ihrem Umfeld finden Sie bestimmt vertrauenswürdige Personen, die Ihnen gern helfen. Am besten belasten Sie nicht eine Person mit allem, sondern sprechen mehrere Menschen gezielt darauf an:

  • Wer ist geeignet, für Sie etwas Spezielles einzukaufen oder aus der Stadt mitzubringen?

  • Wer kann die Getränkekisten, die Säcke mit der Balkonerde oder die Winterreifen in den Keller tragen?

  • Was könnten Sie sich liefern lassen?

  • Wer kann eine zuverlässige Reinigungsfachkraft empfehlen?

  • Wer kennt Leute, die sich bei der Nachbarschaftshilfe engagieren?

  • Wer könnte für Sie Briefe schreiben, Formulare ausfüllen oder wichtige Unterlagen sortieren und in Ordnern ablegen?

  • Wer könnte im Internet recherchieren oder Informationen per Email anfordern?

  • Wer könnte Sie zu Behörden, zur Krankenkasse oder zu Beratungsstellen begleiten?

  • Wer kann Ihnen die folgenden Begriffe und Stichworte so erklären, dass Sie entscheiden können, wo Sie sich erkundigen könnten?

Umgang mit der eigenen Angst

Wer sich um einen kranken Menschen sorgt, kommt immer wieder in Situationen, die Angst machen und ausweglos erscheinen. Körper und Seele reagieren auf den Stress und versetzen Angehörige in Alarmbereitschaft. Erstarren oder weglaufen? Zu solchen Reaktionen bleibt jedoch im Alltag kaum Zeit, so dass viele Beteiligte versuchen, ihre Ängste zu unterdrücken. Doch das funktioniert auf Dauer nicht. Bei vielen Angehörigen kreisen die Gedanken möglicherweise tagsüber und manchmal abends und in schlaflosen Nächten um diese existenziellen Ängste:
Verlustangst: Wie kann jemals die Lücke geschlossen werden, falls der geliebte Mensch stirbt?
Existenzangst: Haben wir genügend finanzielle Möglichkeiten, um das zu überstehen?
Zukunftsangst: Wie wird das Leben für mich weitergehen?

Solche Ängste sind verständlich und Ängste sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Wovor Menschen Angst haben, hängt von den persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen ab.

Ziel von Bewältigungsstrategien bei Angst ist, einen Umgang zu finden, der es ermöglicht, das eigene Leben zu gestalten und zu leben, ohne belastende Einschränkungen durch das Gefühl der Angst.

Strategien zum Umgang mit der Angst:

  • Sich informieren: Die eigene Fantasie kann bedrohlicher sein als die Wirklichkeit. Wissen über die Krankheit, die Behandlungsmöglichkeiten und das, was man selbst tun kann, hilft gegen Ängste. Je genauer Sie Ihre eigene Situation einschätzen können, umso gezielter können Sie sich Hilfe suchen und sich Lösungen überlegen.

  • Der Angst auf den Grund gehen: Wenn Sie ergründen, wovor genau Sie Angst haben (z.B. Schmerzen der oder des Erkrankten, Alleinsein, Hilflosigkeit, Sterben), können Sie diese Angst besser reduzieren und mit ihr leben lernen. Dabei kann professionelle Unterstützung hilfreich sein.

  • Der Angst Ausdruck verleihen: Zum Beispiel durch künstlerische Therapien wie Schreiben, Malen oder mit anderen schöpferischen Mitteln der Angst Gestalt zu geben kann helfen, sie besser zu verstehen. Gleichzeitig kann das entlastend wirken.

  • Die eigene Kraft entdecken: Sie können Kraft schöpfen, indem Sie sich zum Beispiel an Situationen erinnern, die Sie schon erfolgreich gemeistert haben.

  • Planen: Den Alltag aktiv gestalten, sich vorbereiten (was mache ich, wenn...), vorsorgen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)

  • Entspannen: Angst geht mit Anspannung einher; Entspannungsverfahren lassen sich erlernen, Anspannung können Sie körperlich abbauen (Spazierengehen, Schwimmen, Radfahren)

  • Sich bewusst auch mit den schönen Dingen des Lebens befassen.

  • Im "Hier und Jetzt sein": Es kann helfen, sich nicht nur mit dem großen Ganzen unserer Existenz auseinanderzusetzen, sondern sich auch auf das "Hier und Jetzt" zu konzentrieren und einen Tag nach dem anderen anzugehen. Achtsamkeitstraining, Meditation, Bewegung in Verbindung mit dem Atem wie Yoga, Tai-Chi kann es leichter machten, im Hier und Jetzt zu sein.
    Entspannungs- und Achtsamkeits-Kurse bietet zum Beispiel
    die Krebsgesellschaft Schleswig Holstein
    und die Psychoonkologie im UCCSH.
    Ebenso bieten die gesetzlichen Krankenkassen auf ihren Webseiten Audio-Meditationen und Achtsamkeitstrainings an und bieten eine Übersicht über Kurse in Ihrer Nähe.

Sprechen Sie mit anderen Angehörigen

Sie sind nicht alleine! Über lokale Selbsthilfegruppen können Sie sich mit anderen Menschen verbinden, die denselben Herausforderungen gegenüberstehen und die ähnliche Gefühle und Probleme haben.